01. Februar 2025
Gewerbliche Nutzung von Mietwohnraum
Diese liegt dann vor, wenn Wohnraum zu überwiegen anderen Zwecken als Wohnraum
genutzt wird,
Ergo dürfen Mietwohnungen und auch Mietshäuser ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt
werden – außer, der Mieter erhält vom Vermieter die schriftliche Erlaubnis zur gewerblichen
Nutzung.
Sollte der Mieter ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters die Mietwohnung oder das
Mietshaus als Gewerbe nutzen, stellt dies eine Mietvertragswidrigkeit dar, der den Vermieter
nach der 1. Abmahnung – falls diese nicht fruchtet – zu einer Unterlassungsklage bzw.
fristlosen Kündigung berechtigt.
Eine erlaubnispflichtige gewerbliche Nutzung liegt vor
- bei GmbHs etc.
- erhöhte Abnutzung oder Schädigung der Räumlichkeiten
- wenn weitere Hausbewohner oder Nachbarn sich gestört fühlen
- die Mietwohnung oder das Mietshaus einen Wohncharakter verliert
Es liegt keine erlaubnispflichtige Nutzung vor
- bei einem kleinen Teil der Wohnung oder Hauses zu Computertätigkeiten (Home-Office)
- bei künstlerischen, literarischen Tätigkeiten, soweit sämtliche Räume zum Wohnen genutzt werden
- bei gelegentlichen Nachhilfestunden als Nachhilfelehrer (in der Regel 1,5 Stdn. pro Tag)
Unsere Recherchen geben nicht unbedingt die aktuelle Gesetzeslage wieder.
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Seid herzlich gegrüßt
Max und Bärbel
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Gesetze 2025: Das sollten Immobilienbesitzer besser nicht ignorieren! | Service | BILD.de